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Trauerfall

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"Alles hat seine Stunde. Für jedes Geschehen unter dem Himmel gibt es eine bestimmte Zeit: eine Zeit zum Gebären und eine Zeit zum Sterben, (..) eine Zeit zum Weinen und eine Zeit zum Lachen, eine Zeit für die Klage und eine Zeit für den Tanz" (Kohelet 3,1)

 

Wenn Sie die Beerdigung für ein Familienmitglied ausrichten müssen, rufen Sie bitte im Pfarrbüro (08194/999998) an, um die Termine für Requiem, Beisetzung und das Trauergespräch zu vereinbaren.

Sie können für Ihren Angehörigen in Form des Rosenkranzes oder der Andacht für Verstorbene (in der Regel am Abend vor der Beerdigung) beten. Bitte wenden Sie sich an den örtlichen Mesner oder das Pfarrbüro.

Falls Sie eine Urnenbestattung für Ihren Angehörigen wünschen, beachten Sie bitte, dass eine Aussegnung nur vor der Einäscherung möglich ist.

In den einzelnen Kirchen liegen Merkblätter für die jeweiligen Orte zum Mitnehmen aus.

Auf einen Blick:

  • Nach Auffinden des Toten den Hausarzt verständigen bzw. den ärztlichen Bereitschaftsdienst zur Leichenschau rufen (Leichenschau frühestens 2 Std. nach Todeseintritt)
  • Sterbeurkunde beantragen
  • Grabstätte beantragen
  • Bestattungsunternehmen kontaktieren (in der Gemeinde Vilgertshofen existiert für die Gemeindefriedhöfe eine vertragliche Bindung zum Ausheben und Schließen eines Grabes mit dem Unternehmen Hohenadel)
  • Beisetzungs- und Beerdigungstermin vereinbaren
  • Sterbeglocke, „Schiedungläuten“ und Rosenkranztermin vereinbaren
  • Träger für den Sarg bzw. Urne sowie für das Grabkreuzchen organisieren (ggf. Bestatter)
  • Blumenschmuck für Sarg und Kirche
  • Musikalische Gestaltung in Absprache mit der Geistlichkeit
  • Zeitungsanzeige
  • Sterbebilder
  • Trauerfeier organisieren
  • Beim Pfarramt oder in der Kirche ist eine Sterbefallbescheinigung abzugeben.
  • bei Vereinsmitgliedern: Vorstand benachrichtigen

Urkunden:

Die Sterbeurkunde erhält man im Standesamt des Sterbeortes nach Vorlage der Todesbescheinigung des  Arztes.  Zur  Ausstellung  benötigt  man  eine Geburtsurkunde oder bei Verheirateten eine Heiratsurkunde (evtl. eine Sterbeurkunde des Ehegatten).

Ist der Sterbefall im Heim oder im Krankenhaus eingetreten, bitte mit der jeweiligen Verwaltung Kontakt aufnehmen.

Vom Standesamt bekommt man auch eine Bescheinigung für religiöse Zwecke (= kirchliche Bestattung), für die Kranken- und die Rentenkasse.

Für eine Feuerbestattung sollte eine Willenserklärung des nächsten Angehörigen oder eine Verfügung des Verstorbenen vorliegen.

Stirbt jemand zu Hause, so muss die Leiche innerhalb von 24 Std. ins Leichenhaus gebracht werden.

Die Beerdigung kann frühestens 48 Std. nach Eintritt des Todes und muss spätestens nach 4 Tagen, bzw. 96 Std. erfolgen (Ausnahmen sind nur nach Absprache mit der Gemeinde und mit dem Gesundheitsamt gestattet).